Ralf Denker Rechtsanwalt § Mediation
Ralf Denker  Rechtsanwalt § Mediation

Umgangsrecht

Beide Eltern haben die Pflicht und das Recht Umgang mit ihrem Kind selbst und für Dritte zu gestalten sowie zu regeln. Die richtige Entscheidung für das Kind treffen die Eltern. Bei Trennung der Eltern führt eine Umgangsregelung häufig zum Konflikt. Um diesen Konflikt zu lösen, bieten Jugendamt, freie Träger der Jugendhilfe, Erziehungsberatungsstellen, Rechtsanwälte und zuletzt auch das Gericht Hilfe an. In der Regel sind bei der Streitbeilegung nicht der eine oder der andere, sondern alle oben aufgeführten Helfer beteiligt. Denn jeder verfolgt einen anderen Ansatz der Streitbeilegung. Eine Koordination und Lösung der Streitbeilegung misslingt ohne Rechtsanwalt. Zu dieser Erkenntnis kommen die Beteiligten, aber oftmals erst zu einem Zeitpunkt, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unmittelbar bevorsteht. Aus diesem Grund sollte der Kontakt zum Rechtsanwalt der erste Schritt sein, wenn sich ein Umgangskonflikt anbahnt. Denn allein der Rechtsanwalt begeleitet und berät seine Mandantschaft außergerichtlich und vor Gericht.

Jugendamt

Das Jugendamt berät die Eltern, das Kind, Bezugspersonen des Kindes und das Gericht, trifft aber keine Entscheidungen. Das Jugendamt bietet Geld-, Sach- und pädagogische Hilfeleistungen an.

Aus diesem Grund sollte bereits vor dem Besuch beim Jugendamt Klarheit bestehen, welche Leistungen gewünscht werden. Insbesondere ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen vom Jugendamt nicht erbracht werden wollen oder können.

Die Termine beim Jugendamt sind freiwillig, kostenlos, aber nicht umsonst. Eltern sollten sich stets darüber bewusst sein, dass das Jugendamt auch das Gericht berät. Das Jugendamt berichtet dem Gericht konkret über die Eltern, das Kind sowie das Verhältnis der Eltern untereinander und zum Kind.

Das Jugendamt ist nicht neutral. Das Jugendamt nimmt Partei für das Kind. Für das Kind ist es primär wichtig, dass die aktuelle Situation stabilisiert wird. Dieser Ansatz begleitet die gesamte Hilfeleistung des Jugendamts.

Das Erarbeiten einer Umgangsregelung mit dem Jugendamt stellt einen Ansatz dar, aber in den seltensten Fällen eine Lösung. Das Jugendamt hat weder die Aufgabe noch den Anspruch, eine ausgewogene Umgangsregelung zu entwerfen. Eine Umgangsregelung mit dem Jugendamt ist weder durchsetzbar noch verpflichtend. Eine einzuhaltende Form der Umgangsregelung gibt es nicht, da alle Umgangsregelungen mit dem Jugendamt freiwillig und unverbindlich sind. Dies eröffnet mehr Möglichkeiten als vor Gericht. Nachteil ist die fehlende Rechtssicherheit.

Aus den oben genannten Gründen ist es ratsam, sich bereits vor dem Besuch beim Jugendamt anwaltlich beraten zu lassen.

Rechtsanwalt § Mediation Ralf Denker
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