Mediation ist Vertrauenssache. Wir machen Ihnen das Angebot, Konflikte außergerichtlich lösen.
Einen ersten Einstieg in die Mediation bietet WIKIPEDIA.
Sämtliche von uns beauftragten Mediatoren handeln selbständig und eigenverantwortlich. Es handelt sich daher nicht um eine integrative Zusammenarbeit, sondern um eine freie Kooperation. Mediation und Rechtsberatung kooperieren miteinander, indem sie sich ergänzen. Es handelt sich um zwei selbständige Aufträge, welche weder durch eine Person noch ein gemeinsames Team wahrgenommen werden. Die Kooperation von Rechtsberatung und Mediation ist nur möglich, wenn Rechtsanwalt und Mediator unabhängig voneinander arbeiten. Wir gewährleisten dies, indem unsere Koopertionspartner die Kanzleiräume nur für einen konkreten Auftrag nutzen, aber gerade nicht in Bürogemeinschaft.
Befindet sich die Familie in einem Konflikt durch Trennung oder Scheidung, Bedarf es einer gütlichen und selbstverantwortlichen Regelung. Dies misslingt den Beteiligten in der Regel, weil Famlienkonflikte mit großen psychischen, aber auch mit finanziellen Belastungen verbunden sind. In diesen Krisensituationen bedarf es Hilfe, um den Konflikt zu reduzieren und gleichzeitig auch wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen.
Viele Paare wünschen sich
• eine faire Trennung
• bestmögliche finanzielle Regelungen zum Unterhalt und Vermögen
• faire Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht
• Klärung der Wohnsituation für die Zukunft
• eine gute und faire Kommunikation miteinander
In einer Mediation werden die erzielten Ergebnisse am Schluss in einem schriftlichen Mediationsvereinbarung festgehalten. Dieser hat verbindlichen Charakter und kann vor Gericht protokolliert werden.
Vor dem verbindlichen Abschluss wird das Ergebnis der Mediationsvereinbarung den Beteiligten zur Prüfung überlassen. Somit kann die Mediationsvereinbarung von außenstehenden Rechtsanwälten parteilich geprüft und ergänzt werden.
Durch die Mediation kann ein streitiges gerichtliches Verfahren nicht nur vermieden, sondern und auch die Kosten gesenkt werden. Durch die Mediation entscheiden die beteiligten eingenverantwortlich. In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter.
Trennung und Scheidung verändern das Familienleben:
Die Bereitschaft zum Gespräch nimmt ab, das gegenseitige Misstrauen wächst, Missverständnisse häufen sich. Schnell werden gemeinsame Kinder als Faustpfand eingesetzt. Der ursprüngliche Paarkonflikt gerät zum Streit ums Kind und endet letztendlich als Kampf vor dem Gericht.
Wie kann ein Mediator helfen?
Losgelöst von den üblichen Streitschlichtungsmöglichkeiten liegt der Fokus auf den konkreten Bedürfnisse der Familie. Denn nicht ein Experte versucht den seiner Meinung besten Weg zu vermitteln. Vielmehr vermittelt der Mediator den besten Weg der Eltern untereinander. Es wird folglich ein gemeinsamer Plan aus eigenen Ideen entwickelt. Für gewöhnlich gelingt es, bereits in einer Sitzung in einem Teilbereich eine Einigung zu erzielen. Die größte Schwierigkeit besteht darin, sich überhaupt auf ein geeminsame Mediation einzulassen. Dies ist sicherlich nicht leicht, aber vielen Paaren gelingt es. Erfahrungsgemäß ist eine Sitzung am besten auf zwei Stunden zu begrenzen. Die gesamte Mediation sollte in zwei bis vier Sitzungen abgeschlossen sein. Die Sitzungen erfolgen für gewöhnlich in einem Abstand von einer Woche. In mehreren Phasen werden die wichtigsten familiären Fragen und Probleme geklärt und gelöst. Gemeinsam getroffene Vereinbarungen werden als Mediationsvereinbarung der Eltern schriftlich festgehalten.
Die Mediation ist ein Verfahren, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Es ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Aufgabe des Mediators besteht in der Leitung und Durchführung des Mediationsverfahrens. Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dieses Verfahren ist in allen Lebensbereichen sinnvoll, in denen Streitpunkte auftreten: innerhalb und zwischen Unternehmen, am Arbeitsplatz und auch im Strafverfahren (Täter-Opfer-Ausgleich). Die Mediation ist besonders empfehlenswert in Fällen, in denen zwischen den Konfliktparteien nach dem Konflikt eine fortdauernde persönliche oder geschäftliche Beziehung weiter bestehen soll.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Mediation in Strafsachen. In diesem Sonderfall der Mediation begegnen sich der Täter und das Opfer. Der TOA wird häufig von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder den Rechtsanwälten angeregt. Die Durchführung eines TOA kann als Strafmilderungsgrund berücksichtigt werden oder in bestimmten Fällen zur Einstellung des Strafverfahrens führen.
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