Um in Ihrem Namen anwaltich tätig zu sein, bedarf es einer ordentlichen Bevollmächtigung durch eine Vollmacht.
Aufgrund der anwaltlichen Tätigkeit besteht ein Honraranspruch. Dieser richtet sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Aufgrund der EU-Datenschutz Grundverantwortung sind wir verpflichtet Sie zum Zeitpunkt der Erhebung von personenbesozogenen Daten über Ihre Rechte zu informieren.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts beruht auf grundsätzlichen Mandatsbedingungen.
Die eidestattliche Versicherungn dient der Beweisführung. Der Unterzeichner berichtet über Tatsachen und versichert besonders deren Richtigkeit. Die Richtigkeit der Angaben ist an Eides statt zu versichern und zu unterschreiben.
Die Kosten für eine außergerichtliche Interssenswahrnehmung durch einen Rechtsanwalt, kann von der Gerichtskasse übernommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie folgenden Antrag vor der anwaltlichen Beratung ausfüllen, unterschreiben und nebst Belegen bei ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Sofern Ihnen Beratungshilfe bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Mit diesem Berechtigungschein können Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Die Kosten eines Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren trägt die Gerichtskasse, sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Die Bewilligung setzt einen unterschriebenen Prozresskostenhilfeantrag nebst Belegen voraus. Die Bewilligung kann bis zu vier Jahre überprüft und widerrufen werden.
Ein Scheidungsverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn alle erforderlichen Daten und Belege vorliegen. bitte nutzen Sie die Checkliste für eine Scheidung.
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