Die rechtliche Beratung umfasst den gesamten allgemeinen und besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Schadenersatzansprüche sollten und müssen meistens wegen der Höhe (ab 5.000 €) mit einem Rechtsanwalt vor Gericht geltend gemacht werden. Einen ersten Einblick, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen können, ergibt sich aus der Schmerzensgeldtabelle.
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